AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

GOVIA Immobilien

Präambel

(1) GOVIA Immobilien ist als Immobilienmaklerin gemäß den Bestimmungen des österreichischen Maklergesetzes tätig.

Die Tätigkeit umfasst die strukturierte Analyse von Immobilien, die strategische Vorbereitung der Vermarktung sowie die Vermittlung von Verträgen über Immobilien zwischen Eigentümer:innen und Kaufinteressent:innen.

(2) Die Tätigkeit erfolgt ungebunden und unabhängig von den Interessen einzelner Marktteilnehmer.

(3) Ziel der Tätigkeit ist es, eine fundierte Entscheidungsgrundlage für alle Beteiligten zu schaffen und eine tragfähige Vermittlung zu ermöglichen.

(4) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage:

  • des Maklergesetzes
  • der Gewerbeordnung
  • dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • sowie gegebenenfalls eines gesondert abgeschlossenen Maklervertrages.

 

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen GOVIA Immobilien und Auftraggeber:innen sowie Interessent:innen.

(2) Mit der Inanspruchnahme von Leistungen von GOVIA Immobilien gelten diese Bedingungen als vereinbart.

(3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.

(4) Individuelle Vereinbarungen oder schriftliche Maklerverträge gehen diesen AGB vor.

 

§2 Tätigkeit als Immobilienmakler

(1) GOVIA Immobilien erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Immobilien.

Diese umfassen insbesondere:

  • Analyse von Objekt, Standort und Marktumfeld
  • strukturierte Aufbereitung der Immobilie
  • strategische Marktpositionierung
  • Zusammenführung von Verkäufer:innen und Kaufinteressent:innen
  • Begleitung des Vermittlungsprozesses

(2) Ein bestimmter Vermittlungserfolg wird nicht geschuldet.

(3) Entscheidungen über den Abschluss eines Vertrages liegen ausschließlich bei den beteiligten Vertragsparteien.

 

§3 Informationsgrundlagen

(1) Objektinformationen werden überwiegend von Eigentümer:innen, Behörden oder sonstigen Dritten bereitgestellt.

(2) GOVIA Immobilien ist bemüht, sämtliche Angaben sorgfältig aufzubereiten.

Eine Gewähr für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit kann jedoch nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernommen werden.

(3) Kaufinteressent:innen sind angehalten, sämtliche für ihre Entscheidung relevanten Informationen eigenständig zu prüfen.

 

§4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Auftraggeber:innen und Interessent:innen sind verpflichtet, alle für die Vermittlung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

(2) Änderungen relevanter Umstände – insbesondere:

  • Eigentumsverhältnisse
  • Belastungen der Immobilie
  • rechtliche Einschränkungen
  • bauliche Veränderungen

sind unverzüglich mitzuteilen.

(3) Unrichtige oder unvollständige Angaben können die Qualität der Analyse und Vermittlung wesentlich beeinflussen.

 

§5 Provisionsanspruch

(1) Der Anspruch auf Provision entsteht, wenn durch die Tätigkeit von GOVIA Immobilien ein rechtswirksamer Vertrag zustande kommt.

(2) Die Höhe der Provision richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und wird vor Vertragsabschluss transparent kommuniziert.

(3) Die Provision ist mit Vertragsabschluss fällig.

 

§6 Doppeltätigkeit

GOVIA Immobilien ist berechtigt, sowohl für Verkäufer:innen als auch für Kaufinteressent:innen tätig zu werden, sofern keine gesetzlichen oder vertraglichen Einschränkungen bestehen.

Die Tätigkeit erfolgt unter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen des Maklergesetzes.

 

§7 Weitergabe von Informationen

(1) Sämtliche von GOVIA Immobilien zur Verfügung gestellten Unterlagen, Exposés und Analysen sind ausschließlich für die jeweilige interessierte Person bestimmt.

(2) Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von GOVIA Immobilien.

(3) Kommt durch eine unbefugte Weitergabe ein Vertragsabschluss zustande, bleibt ein allfälliger Provisionsanspruch unberührt.

 

§8 Zustellungen und elektronischer Schriftverkehr

(1) Als Zustelladresse gilt die zuletzt bekannt gegebene Adresse.

(2) Wird eine Adressänderung nicht mitgeteilt, gelten Schriftstücke auch dann als zugestellt, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet wurden.

(3) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei elektronischer Kommunikation technische Übertragungsfehler nicht vollständig ausgeschlossen werden können.

Eine Haftung hierfür besteht nur bei nachweisbarem Verschulden.

 

§9 Urheberrechte

(1) Sämtliche von GOVIA Immobilien erstellten Unterlagen, Analysen, Marktaufbereitungen, Exposés und Konzepte sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Diese Unterlagen sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt.

(3) Eine Weitergabe, Veränderung oder Nutzung für andere Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von GOVIA Immobilien.

 

§10 Verschwiegenheit und Datenschutz

(1) GOVIA Immobilien verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln.

(2) Informationen werden nur insoweit an Dritte weitergegeben, als dies zur Durchführung der Vermittlung erforderlich ist.

(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO).

 

§11 Haftung

(1) Die Haftung von GOVIA Immobilien ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet.

(3) Schadenersatzansprüche sind innerhalb der gesetzlichen Fristen geltend zu machen.

 

§12 Beendigung der Geschäftsbeziehung

(1) Die Geschäftsbeziehung kann von jeder Vertragspartei jederzeit beendet werden.

(2) Bereits entstandene Ansprüche – insbesondere Provisionsansprüche – bleiben davon unberührt.

 

§13 Rücktrittsrechte für Verbraucher

(1) Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes können von außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen innerhalb von 14 Tagen zurücktreten.

(2) Die Rücktrittserklärung ist formfrei möglich.

 

§14 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Es gilt österreichisches Recht.

(3) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz von GOVIA Immobilien.